Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht in Bonn, Alfter und Köln
Bei der Gestaltung von Verträgen im privaten oder geschäftlichen Rahmen empfiehlt es sich stets, einen erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. Denn das Recht unterliegt aufgrund neuer Gesetze und Verordnungen einem steten Wandel. Gesetze werden im Laufe der Zeit schließlich regelmäßig geändert, aufgehoben oder beschlossen. Auch die Rechtsprechung unterzieht sich ständigen Änderungen und passt sich aktuellen gesellschaftlichen Verhältnissen an. Ein hervorragendes Beispiel dafür sind die sich jährlich ändernden Tarifverträge.
Diese Dynamik wirkt sich auf die Gültigkeit bestehender Verträge aus. Denn dass einmal getroffene Vereinbarungen Ihre Gültigkeit dauerhaft beibehalten, ist ein häufig aufkommender Trugschluss. Schon allein deshalb empfiehlt es sich, dass ein kompetenter Partner aus dem Vertragsrecht regelmäßig zwecks Aktualisierung über Ihre Verträge schaut. Meine langjährige Erfahrung im Vertragsrecht hat gezeigt, dass es sich lohnt, Verträge regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Aus diesem Grund fokussiere ich mich darauf, meine Mandanten im Vertragsrecht anwaltlich zu beraten und zu vertreten. Das gilt beispielsweise für den Arbeitsvertrag. Meine anwaltlichen Bemühungen in Bezug auf das Vertragsrecht sind durch die Anstrengung einer optimalen Wahrung der Interessen meiner Mandanten geprägt. Bei der Formulierung von Vertragstexten unterstütze ich sowohl die Interessen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern.
Neben Arbeitsverträgen konzipiere und prüfe ich für Sie als meine Mandanten Aufhebungsverträge oder Grundstücksverträge.
Auch im privaten Umfeld besteht gelegentlich die Notwendigkeit, Angelegenheiten vertraglich festzuhalten. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Ehevertrag aufgesetzt wird. Scheidungsfolgenübereinkünfte gehören ebenfalls zu meinem Wirkungskreis.
Eventuell möchten Sie einfach nur einen Vertrag aus den oben genannten Bereichen prüfen lassen. Auch in diesem Fall sollten Sie einen Profi aus dem Vertragsrecht zurate ziehen. Möchten Sie einen Vertrag aus dem privaten oder geschäftlichen Umfeld prüfen oder konzipieren lassen? Dann sind Sie bei mir genau richtig. Ich kümmere mich um Ihre vertraglichen Belange.
Meine Leistungen auf einen Blick:
- Ehevertrag
- Scheidungsfolgenübereinkünfte
- Grundstückskaufvertrag
- Arbeitsverträge
- Aufhebungsverträge
- gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltungen