Rechtsanwalt Andreas Raulf –
Ihr Patientenanwalt für Arzthaftungsrecht und Medizinrecht
Ihr Spezialist für Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Personenschäden nach Unfällen
Sie suchen Hilfe, weil Sie unter den physischen oder den seelische Folgen eines schweren Unfalls leiden. Oder Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers und stehen der hochspezialisierten Phalanx von Ärzten, Kliniken und deren Versicherern hilflos gegenüber.
Die fremdwortüberfrachtete akademische Geheimsprache von Befund- und Operationsberichten ist für den internen Diskurs unter Fachleuten bestimmt und dient nicht der Information des Patienten.
Menschliches Versagen kann in der Medizin ebenso wenig ausgeschlossen werden wie in anderen Lebensbereichen. Hartnäckig hält sich das, wenn auch irrige, Vorurteil einer weitgehenden juristischen Unantastbarkeit von Ärzten und Kliniken. Tatsächlich konfrontiert die juristische Aufarbeitung ärztlichen Versagens den Patientenanwalt mit besonderen Herausforderungen. So wird ihm nicht nur die professionelle rechtliche Würdigung abverlangt, sondern zuallererst die profunde Analyse und Bewertung des medizinischen Sachverhalts.
Schmerzensgeld ist im wesentlichen Verhandlungsache. Dabei hängt das Verhandlungsergebnis entscheidend von dem fachlichen Standing in der Auseinandersetzung mit Ärzten und Gutachtern ab, denen ich mit mehr als zwanzigjährige Erfahrung im Bereich des Arzthaftungs- und des Personenschadensrechts fachlich auf Augenhöhe zu begegnen vermag.
Dies versetzt mich in die Lage, Ihnen in Kooperation mit Fachmedizinern, deren Rat ich ständig hinzuziehe, bestmöglich zu Ihrem Recht und zu einer angemessenen wirtschaftlichen Kompensation zu verhelfen. Ich vertrete deutschlandweit ausschließlich die Patientenseite. Als Patientenanwalt arbeite ich mit Menschen und lerne deren persönliches Schicksal unmittelbar kennen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung und Kompetenz.