Honorar bei Fragen zu Erbrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Medizin- & Arzthaftungsrecht
Das Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Im Rahmen der gerichtlichen Vertretung bestimmen grundsätzlich der Streitwert sowie die Zahl der Auftraggeber die Gebührenhöhe. Neben den anwaltlichen Gebühren entstehen Gerichtskosten, die sich ebenfalls nach dem Streitwert bemessen.
Für jede außergerichtliche Leistung offeriere ich die Möglichkeit individueller Honorarvereinbarungen mit festgelegten Stundensätzen und nach oben begrenztem Gesamtaufwand. Dabei können Kriterien wie der maßgebliche Streitwert sowie die Art, der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit herangezogen werden.
Dem Rechtsanwalt ist im Prinzip untersagt, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder kostenlosen Rechtsrat zu erteilen.
Bei Kontaktaufnahme – telefonisch oder im Rahmen eines Besprechungstermins – können Sie mir Ihr Anliegen schildern. Dann kläre ich Sie unverbindlich über die entstehenden Kosten auf. Diese Information ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Unproblematisch ist die Kostenfrage, sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Falls Ihre finanziellen Mittel für eine anwaltliche Beratung beziehungsweise Vertretung nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeantrag beim jeweils zuständigen Gericht zu stellen. Den Beratungshilfeschein können Sie mir vorlegen. Ich rechne die Gebühr direkt bei der Staatskasse ab.