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Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Bonn, Alfter und Köln

Erfahrung aus über 20 Jahren Praxis und weit mehr als 1000 erbrechtlichen Mandaten

Mit Standorten im Herzen Bonns, im benachbarten Alfter und in Köln am Barbarossaplatz bin ich Ihr persönlicher, engagierter und durchsetzungsstarker Partner für alle Themenbereiche des Erbrechts. Meine Kanzleien in Alfter, in Bonn-Zentrum und in Köln-Zentrum sind an einer klaren Philosophie ausgerichtet, die auf fundierter akademischer Ausbildung und beständiger, hochwertiger fachanwaltlicher Fortbildung begründet ist. Dies qualifiziert mich etwa im Bereich des Erbrechts für die Sonderfunktion des Testamentsvollstreckers.

Seit mehr als 20 Jahren stehe ich privaten Mandanten zur Seite, wobei mein besonderes Augenmerk der persönlichen, individuellen, vor allem aber fachkompetenten Beratung gilt. Meine einzelanwaltlich geführte Kanzlei gewährleistet einen stetigen festen Ansprechpartner. Ich bin mit Ihrem Fall im Detail vertraut und bearbeite ihn ausschließlich selbst. Dieser „persönliche Draht“ ist die ideale Voraussetzung für die effiziente Durchsetzung Ihres Anliegens. 

Das Erbrecht erweist sich unter den Grunddisziplinen des Bürgerlichen Gesetzbuches als eine der diffizilsten und risikoträchtigsten Materien. Daher trifft es für dieses Rechtsgebiet eindeutig zu, dass ein juristisches Anliegen nur mit einschlägiger akademischer Vorbildung und anwaltlichen Beistand angegangen werden sollte.

Meine Leistungen im Überblick:

  • Testaments- & Vermögensnachfolgegestaltung 
  • Durchsetzung von Erb- & Pflichtteilsansprüchen
  • Vertragsrecht (Rechtsnachfolge in Verträgen/Regelung familienrechtlicher Bezüge) 
  • Mietrechtliche Auswirkung des Erbfalls (Kündigungs- & Räumungsverfahren) 
  • Unternehmensnachfolgeplanung 
  • Grundstücksübertragung im In- & Ausland 
  • Erbschaftssteuer (Optimale Ausnutzung von Freibeträgen) 
  • Erbschaftsteuererklärung 
  • Durchsetzung von Vermächtnissen


Hier finden Sie mich:

Bonn

Schumannstr. 2a
53113 Bonn
☎ 0228 - 721 861 9
kontakt@anwalt-raulf.de


Alfter

Kronenstrasse 4
53347 Alfter
☎ 0228 - 721 861 9


Öffnungszeiten

Mo - Fr: 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung!

Ansprüche im Erbrecht durchsetzen

Ich möchte Ihr Anliegen gemeinsam mit Ihnen erfolgreich durchsetzen. Am Anfang der Zusammenarbeit steht die vertrauensvolle und offene Erörterung der Erfolgsaussichten und die nüchterne Abwägung von Chancen und Risiken – auch und gerade aus wirtschaftlicher Perspektive. Auf diese Weise erarbeiten wir bereits im Anfangsstadium ein gemeinsames Handlungskonzept.

Wo Ihr gutes Recht durch eine rasche außergerichtliche Verständigung durchgesetzt werden kann, wird dies einer kostenträchtigen gerichtlichen Auseinandersetzung nach Möglichkeit vorgezogen. Führt an einem Klageverfahren kein Weg vorbei, so werden wir diesen Weg unverzüglich und kompromisslos beschreiten. Mein besonderes Augenmerk gilt der präzisen sprachlichen Gestaltung der in Ihrem Sinne gefertigten Schriftsätze. Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Und Ihr erster Eindruck vor Gericht ist der Schriftsatz Ihres Anwalts.

Seit den Anfängen der Prozessgeschichte gilt der Grundsatz „Turpe est impingere in primo limine” („Einen schlechten Eindruck macht, wer schon an der Schwelle stolpert.“). Hieran hat sich bis heute nichts geändert. Prozesse zu gewinnen heißt, Gerichte von der Richtigkeit seines Standpunkts zu überzeugen. Profitieren Sie von meiner in fast 20 Jahren forensischer Praxis gewonnenen Erfahrung, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.

Durchdachte Gestaltung der Rechts- und Vermögensnachfolge

Leider erweisen sich eine Vielzahl der ohne fachkundigen Beistand in Eigenregie errichteten Testamente bereits als formal unwirksam.

Darüber hinaus beschwören nicht hinreichend präzise oder mehrdeutig gefasste Testamente unnötige Zwistigkeiten zwischen den Erben bis hin zur völligen Zerrüttung zuvor intakter familiärer Strukturen.

Die Abfassung einer letztwilligen Verfügung macht nicht erst in den späten Lebensabschnitten Sinn; vielmehr sollte spätestens mit der Begründung einer festen Paarbeziehung erbrechtliche Klarheit getroffen werden, unabhängig davon, ob aus der Beziehung bereits Kinder hervorgegangen sind. Veränderten Lebensumständen kann durch Neutestierung jederzeit Rechnung getragen werden.

Für die Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge kann es unterschiedliche Wege geben. Gerne erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung für Ihre Situation. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und meines Know-Hows in diesem Bereich können Sie sich darauf verlassen, dass ich auch alle steuerlichen Aspekte für Sie mit einbeziehe und bei Bedarf gerne mit Ihrem Steuerberater in Bonn zusammenarbeite.

Durchsetzung von Erb- & Pflichtteilsansprüchen

Das Pflichtteilsrecht – übrigens eine Besonderheit des deutschen Erbrechts – gewährleistet dem Ehegatten des Erblassers und seinen Abkömmlingen die Hälfte des gesetzlichen Erbes und verhindert mithin die sprichwörtliche völlige Enterbung.

Der Kampf um den Pflichtteil ist seit jeher ein klassischer Zankapfel. Darin spiegelt sich das Spannungsverhältnis zwischen der in der Regel durch menschliche Enttäuschung begründeten Zielsetzung des Erblassers, einen nahen Angehörigen so weit wie möglich vom Erbe auszuschließen einerseits und das dem widerstreitende Interesse des Pflichtteilsberechtigten an der Maximierung des ihm verbleibenden Anteils am Nachlass.

Diese Rollenverteilung gibt das an den Anwalt gerichtete Anforderungsprofil vor.

Geht es Ihnen um die Minimierung oder Ausschließung der Teilhabe eines „missratenen Sohnes“ am Nachlass, so werde ich mit Ihnen nach Wegen suchen. In Betracht kommt die Pflichtteilsentziehung aufgrund grober Verfehlungen. Im Übrigen ist der Vermögensinhaber in seiner Verfügungsbefugnis lebzeitig grundsätzlich unbeschränkt, so dass durch lebzeitige Vermögenstransfers eine Schmälerung des Nachlasses bewirkt werden kann, auf den der Pflichtteil bezogen ist. Dies zieht notwendig eine Reduzierung des Pflichtteils nach sich.

Da das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten wiederum durch die Schaffung von Kompensationsansprüchen – so genannte Pflichtteilsergänzungsansprüche – gegen eine Austrocknung seines Pflichtteils schützt, ist hier ein besonders durchdachtes Vorgehen am Platz. Gern entwickle ich mich Ihnen ein der individuellen Situation optimal angepasstes Lösungskonzept.

Bei der Wahrnehmung der Interessen des Pflichtteilsberechtigten ist beherztes und ausdauerndes aktives Handeln gefragt. Wer hier nicht entschlossen nachsetzt, der läuft Gefahr, große Teile seines Pflichtteils zu verschenken. So lehrt die Erfahrung, dass der Nachlass von der Erbenseite in dem Bestreben um die Abwehr der Pflichtteilsansprüche regelmäßig wenigstens teilweise verschleiert oder gezielt klein gerechnet wird.

Ich unterstütze Sie daher zunächst bei der Ermittlung sämtlicher Nachlassbestandteile. Im nächsten Schritt geht es sodann um die Rekonstruktion zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten lebzeitig vorgenommener Vermögensverschiebungen. Auch hier sind aktive Recherchemaßnahmen geboten.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Selbst wenn der Erblasser im besten Sinne an alle Abkömmlinge gedacht und diese zu gleichen Teilen zu Erben eingesetzt hat, bleibt häufig ungeklärt, wie mit dem Nachlass zu verfahren ist. Oft brechen in dieser Situation unter den Miterben alte Geschwisterkonflikte wieder auf, die ein konsensuales Vorgehen erschweren.

Während Geldvermögen schlicht quotal aufgeteilt werden kann, ergeben sich bei nicht real aufteilbaren Vermögenspositionen wie Hausgrundstücken unter den Miterben oft Folgeprobleme, die sich dauerhaft einer Lösung entziehen.

Gelingt eine einvernehmliche Verständigung über das weitere Verfahren nicht – meistens stehen sich die Optionen Veräußerung oder Erhaltung und Vermietung gegenüber – so bleibt dem einzelnen Miterben oft nur der Weg der Teilungsversteigerung, die jeder Miteigentümer ohne Angabe von Gründen jederzeit hinsichtlich der gesamten Nachlassimmobilie betreiben kann. Dem liegt ein sehr kompliziertes gesetzliches Procedere zugrunde. Die Teilungsversteigerung sollte dennoch nicht als düsteres Schrecknis, sondern als Chance begriffen werden, die Dinge in die Hand zu nehmen und den wirtschaftlichen Wert des eigenen Erbteils auch gegen den Willen der Miterben zu realisieren. Im Versteigerungsverfahren heißt es dann, die Nerven zu bewahren und den Erlös zu optimieren.

Gerne stehe ich Ihnen insoweit mit meiner langjährigen Erfahrung aus über 1.000 Verfahren und mit meiner Professionalität zur Verfügung.

Profitieren Sie von:
✔ Fachlicher Kompetenz
✔ Persönlicher Begleitung
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Gern beantworte ich Ihre Fragen jederzeit. Kontaktieren Sie mich unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder per Kontaktformular.

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