Durchsetzung von Erb- & Pflichtteilsansprüchen
Das Pflichtteilsrecht – übrigens eine Besonderheit des deutschen Erbrechts – gewährleistet dem Ehegatten des Erblassers und seinen Abkömmlingen die Hälfte des gesetzlichen Erbes und verhindert mithin die sprichwörtliche völlige Enterbung.
Der Kampf um den Pflichtteil ist seit jeher ein klassischer Zankapfel. Darin spiegelt sich das Spannungsverhältnis zwischen der in der Regel durch menschliche Enttäuschung begründeten Zielsetzung des Erblassers, einen nahen Angehörigen so weit wie möglich vom Erbe auszuschließen einerseits und das dem widerstreitende Interesse des Pflichtteilsberechtigten an der Maximierung des ihm verbleibenden Anteils am Nachlass.
Diese Rollenverteilung gibt das an den Anwalt gerichtete Anforderungsprofil vor.
Geht es Ihnen um die Minimierung oder Ausschließung der Teilhabe eines „missratenen Sohnes“ am Nachlass, so werde ich mit Ihnen nach Wegen suchen. In Betracht kommt die Pflichtteilsentziehung aufgrund grober Verfehlungen. Im Übrigen ist der Vermögensinhaber in seiner Verfügungsbefugnis lebzeitig grundsätzlich unbeschränkt, so dass durch lebzeitige Vermögenstransfers eine Schmälerung des Nachlasses bewirkt werden kann, auf den der Pflichtteil bezogen ist. Dies zieht notwendig eine Reduzierung des Pflichtteils nach sich.
Da das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten wiederum durch die Schaffung von Kompensationsansprüchen – so genannte Pflichtteilsergänzungsansprüche – gegen eine Austrocknung seines Pflichtteils schützt, ist hier ein besonders durchdachtes Vorgehen am Platz. Gern entwickle ich mich Ihnen ein der individuellen Situation optimal angepasstes Lösungskonzept.
Bei der Wahrnehmung der Interessen des Pflichtteilsberechtigten ist beherztes und ausdauerndes aktives Handeln gefragt. Wer hier nicht entschlossen nachsetzt, der läuft Gefahr, große Teile seines Pflichtteils zu verschenken. So lehrt die Erfahrung, dass der Nachlass von der Erbenseite in dem Bestreben um die Abwehr der Pflichtteilsansprüche regelmäßig wenigstens teilweise verschleiert oder gezielt klein gerechnet wird.
Ich unterstütze Sie daher zunächst bei der Ermittlung sämtlicher Nachlassbestandteile. Im nächsten Schritt geht es sodann um die Rekonstruktion zu Lasten des Pflichtteilsberechtigten lebzeitig vorgenommener Vermögensverschiebungen. Auch hier sind aktive Recherchemaßnahmen geboten.